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Zahnarzt

Der Beruf des Zahnarztes:
Um innerhalb Deutschlands den Beruf des Zahnarztes ausüben zu können, ist zunächst der erfolgreiche Abschluss eines Studiums der Zahnmedizin (auch als Zahnheilkunde bezeichnet) erforderlich. Nach Ablegen eines entsprechenden Examens erhält ein Zahnarzt seine Approbation (Zulassung). Tätigkeiten eines Zahnarztes liegen zunächst in der Prävention von Zahnerkrankungen. Zu diesen präventiven Tätigkeiten zählen beispielsweise regelmäßige Kontrolluntersuchungen des Zahnapparats von Patienten und das Informieren über die Wichtigkeit von Zahnhygiene. Zu den diagnostischen Tätigkeiten eines Zahnarztes zählen das Feststellen und Definieren von Schädigungen oder Beeinträchtigungen des Zahnapparats und das Identifizieren möglicher Ursachen. In den therapeutischen Tätigkeitsbereich fallen schließlich Behandlungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung oder Heilung entsprechender Beeinträchtigungen führen.

Kassenzulassung eines Zahnarztes:
Ein hoher Prozentsatz der in Deutschland tätigen Zahnärzte sind Vertragszahnärzte gesetzlicher Krankenkassen. Dies hängt damit zusammen, dass auch ein Großteil der deutschen Bundesbürger bei gesetzlichen Krankenkassen versichert ist. Ein als Vertragszahnarzt gesetzlicher Krankenkassen tätiger Zahnarzt ist berechtigt, Behandlungskosten gesetzlich versicherter Patienten mit deren Krankenversicherung abzurechnen. Ein Zahnarzt, der keine sogenannte Kassenzulassung hat, berechnet die Behandlungskosten dem Patienten direkt.

Zahnarztpraxis:
Die Tätigkeit in einer Zahnarzt Praxis ist eines mehrerer möglicher Betätigungsfelder eines Zahnarztes. Dabei ist es einem Zahnarzt entweder möglich, sich mit einer freien Praxis niederzulassen oder als Angestellter in einer Zahnarztpraxis zu arbeiten. Weitere mögliche Betätigungsfelder eines Zahnarztes liegen beispielsweise in der Forschung.

 

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