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Azneimittelimport

Eine kleine aber durchaus effektive Branche: Der Arzneimittelimport

Über viele Jahre haben die Arzneimittelimporteure die Medikamentenpreise in Deutschland in Schach gehalten.  Bei Arzneimittelimport handelt es sich um die gleichen Medikamente, wie die der Originalhersteller. Ziel der Importe ist es, die Arzneimittelkosten zu senken.  Reimport, also Markenarzneimittel, die in Deutschland für den ausländischen Markt produziert und aus dem Ausland wieder nach Deutschland importiert werden. Beim Parallelimport werden Markenarzneimittel, in EU-Ländern produziert und dann von Arzneimittelimporteuren nach Deutschland importiert.

Gründe für den Import von Medikamenten

In verschiedenen Ländern verlangen Medikamentenhersteller unterschiedliche Preise. Das ist meist markt- und gesundheitspolitischen Umständen geschuldet. In vielen Mitgliedsländern der EU werden die Preise von Medikamenten direkt oder indirekt reguliert. Arzneimittelimporte ermöglichen somit von dem niedrigeren Preisniveau anderer europäischer Mitgliedsstaaten zu profitieren. In Deutschland geschieht das indirekt über den Festbetrag von 1989. Sind in anderen Ländern nun die Preise günstiger, kann dieser günstige Preis durch einen Reimport nach Deutschland an den Kunden weitergegeben werden. Bei Reimporten handelt es sich um Medikamente, die vom Hersteller in einen ausländischen Markt eingeführt werden, dort aber nicht an die Patienten gelangen. Sie werden von Importhändlern aufgekauft und wieder nach Deutschland importiert. So soll der niedrigere ausländische Preis Kunden in Deutschland zu gute kommen. Deutschland ist aufgrund der Arzneimittelpreise ein Hochpreisland, was die meisten Arzneimittel betrifft.

Rechtliche Vorschriften

Möglich ist diese Praxis, weil in der EU der freie Verkehr der Waren die rechtliche Grundlage für Parallel- und Reimporte bildet. Für die Importe besteht die Pflicht nachzuweisen, dass die Arzneimittel mit den originalen Präparate übereinstimmen. Gelingt ihm das, so erhält er in Deutschland die vereinfachte Zulassung, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vergeben wird. Besitzt das Arzneimittel eine für die ganze EU gültige Zulassung, wie sie von der Europäischen Arzneimittelagentur vergeben wird, so wird keine eigene Zulassung für Deutschland benötigt. Der Importeur gibt die Einfuhr bei der European Medicines Agency und dem Land, wohin er importiert, an.
Diese Art des Prarallelhandels nennt sich Parallelvertrieb und macht derzeit die Mehrheit des Parallelhandels aus. Der Markt für Parallelimporte ist zwischen den Herstellern und Importeuren hart umkämpft. Diese Kämpfe führen zu gerichtliche Streitereien, die sich im Bereich Markenrecht und Patentrecht abspielen und vor dem EuGH ausgetragen werden.

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