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Impfung

Impfungen für Kinder:

1. Impfung ab dem 3. Lebensmonat

2. Impfung ab dem 4. Lebensmonat

3. Impfung ab dem 5. Lebensmonat

4. Impfung 11. bis 14. Lebensmonat

Jeweils gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten, Hebatites B, Kinderlähmung und Haemophilus sowie die Grundimmunisierung gegen Pneumokokken

Die Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken wird die 1. Impfung im 11. bis 14. Lebensmonat emfohlen. Die 2. Impfung im 15. bis 23. Lebensmonat

Ab dem 12. Lebensmonat wird eine Impfung gegen Meningokokken empfohlen.

Auffrischungsimpfungen:

5. bis 6. Lebensjahr sollte eine Auffrischungsimpfung gegen Diptherie, Tetanus und Keuchhusen erfolgen

9. bis 17. Lebensjahr sollte eine Auffrischungsimpfung gegen Diptherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung erfolgen.

 

Der Kinderarzt ist gesetzlich verpflichtet, Sie vor einer Schutzimpfung verständlich aufzuklären. Jugendliche ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten dürfen ab dem 16. Lebensjahr selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen oder nicht.

Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen folgende Punkte besprochen sein:

  • Gegen welche Krankheit(en) geimpft wird. Die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten.
  • Welchen Nutzen die Impfung hat − für den Geimpften selbst (also für Sie oder Ihr Kind) und für die Allgemeinheit.
  • Welche Art von Impfstoff Ihnen gegeben wird und wie er verabreicht wird.
  •  Wann Ihr Kind nicht geimpft werden darf
  •  Welche möglichen Nebenwirkungen und Komplikationen nach einer Impfung auftreten können (z. B. Fieber, ein dicker Arm usw.)
  • Wie Sie sich nach der Impfung verhalten sollen
  • Ab wann Sie sich auf den Impfschutz verlassen können und wie lange er anhält.
  • Ob und wann für Ihr Kind Auffrischimpfungen notwendig werden.

Generell haben Sie immer Anspruch auf ein ausführliches Aufklärungsgespräch mit dem Kinder- und Jungendarzt.
Es gibt auch Eltern, die regelrechte Impfgegner sind. Sie lassen die Kinderkrankheiten auf sich und ihr Kind zukommen, konfrontieren sogar manchmal ihren Nachwuchs mit erkrankten Kindern. Denn damit ist die Tochter oder der Sohn möglicherweise immun gegen diese Krankheit.
Natürlich gibt es keinen 100 %igen Schutz durch eine Impfung. Allerdings hat es sich gezeigt, dass manche Krankheit harmloser verläuft als ohne Impfschutz. Die Entscheidung hierüber müssen die Eltern der Kinder alleine treffen.

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