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Die Zahnzusatzversicherung

Eine gute Zahnversorgung und später ein adäquater Zahnersatz sind wichtig und leider auch mit hohen Kosten verbunden. Die gesetzlichen Krankenversicherung trägt leider nur den Regelsatz, das heißt vorgegebene Kostenübernahme. Jeder Versicherte muß also die Differenz zu der tatsächlichen Zahnarztrechnung selbst tragen. Zur Zeit sind es ca. 30-50 % der Kosten, die von der gesetztlichen Kasse übernommen werden. Um die Kosten für Implantate, Inlays, Brücken oder Kronen aber auch für aufwendige Zahnbehandlungen ohne Probleme tragen zu können, ist es notwendig, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. In Zukunf kann mit weiteren Kürzungen der Leistungen von den Krankenkassen gerechnet werden, dies macht das Thema Zusatzversorgung noch dringlicher.

Zahnzusatzversicherungen – enorme Unterschiede bei dem Leistungsumfang

Bei den Zuzahlungen gibt es bei den Anbietern als auch bei den Tarifen sehr unterschiedliche Zuzahlungsbeträge und Versicherungsbeiträge. Es gibt eine enorm große Fülle von anbietenden Gesellschaften. Dies macht eine sehr intensive Beratung und einen genauen Vergleich der verschiedenen Möglichkeiten notwendig. Vor allem der Tarif ist genau zu überlegen – welche Risiken haben welche Priorität? Der Tarif sollte unbedingt dem eigenen Bedarf aber auch dem eigenen Bedürfnis entsprechen.

Es kommt auf den Komplettschutz der Zähne an. Hochwertige Behandlungen der Zähne, vor allem auch Prophylaxe, notwendige In- und Onlays und Implantate können bis zu 100 % abgesichert werden, dies ist aufgrund der zu erwartenden Kosten im 5-stelligen Bereich auch notwendig. Kosten durch Brücken und Kronen werden normalerweise bis 90 % abgesichert. Nur durch die zusätzliche Kostenübernahme einer Zusatzversicherung kann der Versicherte sich die beste Versorgung sichern, zum Beispiel Keramikverblendung von einem Zahn – alles Fragen der Qualität, Ästhetik und des gesundheitlichen Wohlergehens. Hier ist es wichtig, dass der Zusatzversicherer bis zu 3,5 % des Zahnarztsatzes übernimmt – erst dann hat man die Gleichstellung mit einem Privatpatienten. Vor allem auch wichtig bei Inanspruchnahme einer Behandlung in einer Klinik.

Wichtige Komponenten der Zusatzversorgung

Es soll geregelt sein, dass der Versicherer nur kurze Zeiten für die Erstattung braucht, sodass der Patient nicht in Vorleistung treten muss. Auch zu bedenken gilt es, die Versicherung so jung wie möglich abzuschließen, da das Alter den Beitrag nach oben treibt. Der Versicherte sollte mit seinem Zahnarzt die Notwendigkeit der einzelnen Tarifangebote besprechen, sodass die Gewichtung klar wird. Nicht an der falschen Stelle sparen bei einem zu günstigen Tarif, kann es vorkommen, dass die Leistung entsprechend gering oder mit Einschränkung erfolgt. Eine Leistungsbegrenzung ist zum Beispiel risikoreich, da die Kosten in den nächsten Jahren noch weiter steigen werden.

Tarifbeispiele

Die Absicherung des Dentalzuschusses bedeutet Kronen und Brücken und Vollzahnersatz, bis zu 100% ersetzt und bei Kosten bis zu einem festen Satz sofortige telefonische Zahlungsanweisung. Die Absicherung des individuellen Zahnschutzes beinhaltet zusätzlich Prophylaxe, In- und Onlays. Der Tarif für Absicherung von Zahnerhalt beinhaltet teilweise Abdeckung der Prophylaxe, volle Abdeckung von Wurzel- und Paradontosebehandlungen und In- bzw. Onlays bis zu 100%. Eine weitere Zusatzversorgungsmöglichkeit ist die Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz – 75% bei Implantaten, 100% bei Prothesen, Brücken und Kronen. Diesen Tarif kann man noch durch eine Sofortvariante verstärken. Absicherung bis zu 100%, auch wenn der Kostenplan schon erstellt ist und die Behandlung angefangen hat.

Eine individuelle Beratung ist unabdingbar

Aufgrund der ständig verändernden Kostensituationen, Regelbeitragsleistungen und Versichererangebote  ist es auf jeden Fall emfehlenswert sich ausgiebig zu informieren. Eine neutrale Beratung sollte Ihnen ein guter Zahnarzt geben können.

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